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Ein Aufruf zur Hinterlegung von Aktien des Unternehmens

Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 30. August 2019 zur Änderung des Handelsgesetzbuches und bestimmter anderer Gesetze (Gesetzblatt von 2019, Pos. 1798), im Folgenden als „Gesetz“ bezeichnet, hat Menlo Electric Spółka Akcyjna ( im Folgenden als „Gesellschaft“ bezeichnet) informiert die Aktionäre über die Einführung der obligatorischen Dematerialisierung von Aktien der Gesellschaft in die polnische Rechtsordnung, was bedeutet, dass die Papierform der Aktien durch eine elektronische Eintragung in das von der genannten Körperschaft geführte Aktienregister ersetzt wird in Kunst. 3281 § 2 Handelsgesetzbuch in der im Gesetz bestimmten Fassung.

Gemäß den eingeführten Änderungen erlischt die Gültigkeit der anwendbaren von der Gesellschaft ausgestellten Aktiendokumente kraft Gesetzes am 1. März 2021. Nach diesem Datum sind die Aktien kein Dokument, das den Status eines Aktionärs bestätigt, sondern nur noch ein Dokument Nachweise, die für die Aktualisierung des elektronischen Aktionärsregisters erforderlich sind. Ab dem 1. März 2026 erlischt der Mitgliedschaftsschutz jedoch für Aktionäre, deren Aktienurkunden nicht bei der Gesellschaft hinterlegt und nicht in das elektronische Aktienregister eingetragen sind.

Im Zusammenhang mit den vorstehenden Änderungen fordert der Vorstand der Gesellschaft alle Aktionäre auf, Aktiendokumente bis spätestens 31. August 2021 am Sitz der Gesellschaft einzureichen, damit diese in eine elektronische Aufzeichnung umgewandelt werden können. Die Einreichung der Anteilsdokumente bei der Gesellschaft erfolgt mit schriftlicher Bestätigung an den Aktionär.

Der Vorstand der Menlo Electric S.A.